3G-Regel in IKV-Räumlichkeiten nach 28. CoBeLVO

Nach der aktuellen achtundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (28. CoBeLVO) vom 23. November 2021 sind wir als Moschee bei allen unseren Veranstaltungen verpflichtet, entweder die 2G-Regel ohne Abstand oder die 3G mit Abstand und Masken einzusetzen. Da wir niemanden den Moscheebesuch verweigern möchten, gilt ab sofort bei uns in die Moschee und in anderen IKV-Räumlichkeiten die 3G […]

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